Habe ich bei einer Reklamation Anspruch auf eine Erstattung?

Geändert am So, 8 Feb um 9:49 NACHMITTAGS

Ob Sie bei einer Reklamation Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt vom Einzelfall ab.


Grundsätzlich gilt: Bei einem Mangel greift zunächst das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Dieses sieht vor, dass wir als Händler zuerst die Möglichkeit zur Nacherfüllung haben.

Was bedeutet das konkret?

  • Zunächst Nacherfüllung:
    In der Regel beheben wir den Mangel zuerst, z. B. durch Ersatzteile, Reparatur, Austausch oder einen angemessenen Preisnachlass. Die Art der Nacherfüllung hängt vom jeweiligen Artikel und der Art des Mangels ab und wird von uns festgelegt.

  • Erstattung nicht automatisch:
    Eine direkte Rückerstattung des Kaufpreises ist bei einer Reklamation nicht automatisch vorgesehen.

Wann ist eine Erstattung möglich?

Eine Erstattung kommt in Betracht, wenn:

  • die Nacherfüllung nicht möglich ist,
  • die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (z. B. nach mehreren erfolglosen Versuchen),
  • oder eine andere Lösung für Sie nicht zumutbar ist.

So helfen Sie uns bei einer schnellen Klärung

Melden Sie Ihre Reklamation bitte zeitnah und schriftlich, entweder via Reklamationsformular oder per E-Mail an service@gartenfachmarkt24.de, nennen Sie Ihre Bestellnummer (A2…), beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und senden Sie aussagekräftige Fotos mit.


Unser Ziel ist es immer, eine faire und für Sie passende Lösung zu finden.

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