Ja, grundsätzlich ist eine Reklamation auch nach längerer Zeit möglich. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um einen Mangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung handelt und ob die jeweilige Frist noch läuft.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (auch Gewährleistung genannt). Diese sind in unseren AGB unter § 7 geregelt (hier klicken für mehr Informationen).
Das bedeutet konkret:
- Für neue Waren gilt für Verbraucher eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
- Innerhalb dieser Zeit können Sie einen Artikel reklamieren, wenn ein Sachmangel vorliegt.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit hatte.
Wichtig zu wissen: Eine Reklamation ist nicht dasselbe wie ein Widerruf. Der Widerruf ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich, eine Reklamation wegen eines Mangels hingegen auch deutlich später, innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Bitte beachten Sie:
Entscheidend ist, dass es sich um einen tatsächlichen Mangel handelt und nicht um normalen Verschleiß, Abnutzung oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Stellt sich heraus, dass ein Mangel vorliegt, haben wir als Händler zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, wir dürfen zuerst versuchen, den Mangel zu beheben, zum Beispiel durch:
- Austausch einzelner Teile
- eine Reparatur
- eine Ersatzlieferung
- oder einen angemessenen Preisnachlass
Die Art der Nacherfüllung hängt vom jeweiligen Artikel und der Art des Mangels ab und wird von uns festgelegt. Erst wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist oder scheitert, kommen eine Rückgabe oder eine Rückabwicklung des Kaufs in Betracht.
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