Nein, das können Sie nicht frei wählen.
Bei einer Reklamation gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Diese sehen vor, dass wir als Händler zunächst das Recht auf Nacherfüllung haben. Die Art der Nacherfüllung hängt vom jeweiligen Artikel und der Art des Mangels ab und wird von uns festgelegt.
Was bedeutet „Recht auf Nacherfüllung“?
Das bedeutet, dass wir bei einem berechtigten Mangel zuerst versuchen dürfen, das Problem zu beheben, zum Beispiel durch
- eine Reparatur
- den Austausch einzelner Teile
- oder eine Ersatzlieferung
Bitte beachten Sie:
Eine sofortige Erstattung des Kaufpreises ist daher nicht automatisch möglich.
Wann ist eine Erstattung möglich?
Eine Rückabwicklung des Kaufs oder eine Erstattung kommt erst dann in Betracht, wenn
- eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist,
- die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
- für Sie unzumutbar wäre.
In diesen Fällen stimmen wir die weitere Vorgehensweise selbstverständlich mit Ihnen ab und informieren Sie transparent über die möglichen Optionen (z. B. Erstattung oder Preisnachlass).
Unser Ziel: eine faire und für Sie nachvollziehbare Lösung zu finden.
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