Kann ich benutzte oder aufgebaute Ware zurückgeben?

Geändert am So, 11 Jan um 2:19 NACHMITTAGS

Inhalt:


Widerruf bei geprüfter oder benutzter Ware


Ja, grundsätzlich ist ein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist auch möglich, wenn Sie die Ware ausgepackt oder kurz geprüft haben. Dabei gibt es jedoch ein paar wichtige Punkte zu beachten.

Sie dürfen einen Artikel so prüfen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre, also auspacken, anschauen oder kurz testen. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder ein vollständiger Aufbau kann jedoch Auswirkungen haben.

Was bedeutet das konkret?

  • Geprüfte Ware:
    Das reine Auspacken und Anschauen ist in Ordnung und schließt den Widerruf nicht aus.

  • Benutzte oder aufgebaute Ware:
    Wurde der Artikel bereits aufgebaut, montiert oder über das Prüfen hinaus genutzt, kann ein Wertverlust entstehen.

  • Wertminderung:
    Für einen Wertverlust müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser durch einen Umgang entstanden ist, der zur Prüfung nicht notwendig war.

Bitte beachten Sie:
Stark benutzte, beschädigte oder nicht mehr transportsicher verpackte Ware kann dazu führen, dass wir einen entsprechenden Wertabzug bei der Rückerstattung vornehmen müssen.

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht für Waren finden Sie hier.

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Aufgebaute Ware bei einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist


Aufgebaute Ware kann im Rahmen einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Entscheidend ist dabei der Grund der Rückgabe.

Wenn ein Artikel einen Mangel aufweist oder beschädigt ist, darf er selbstverständlich aufgebaut gewesen sein. Viele Mängel zeigen sich erst beim Aufbau oder bei der ersten Nutzung.

Wichtig bei einer Reklamation:

  • Der Aufbau oder die Nutzung führt nicht automatisch zum Ausschluss einer Reklamation.

  • Bitte melden Sie den Mangel so schnell wie möglich nach Feststellung bei unserem Kundenservice. Wenn sich beim Aufbau bereits zeigt, dass ein Mangel besteht, empfehlen wir Ihnen, keine beschädigten Teile zu verbauen.

  • Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und senden Sie uns aussagekräftige Fotos mit.

Bitte beachten Sie:
Die Ware muss für eine Rücksendung wieder demontiert und transportsicher verpackt werden. Ein Abbau oder eine Verpackung durch den Versanddienstleister ist nicht möglich.

Unser Tipp:
Nehmen Sie im Falle einer Reklamation immer zuerst Kontakt mit unserem Kundenservice auf, bevor Sie einen Artikel zurücksenden. So vermeiden Sie unnötige Wege und wir können gemeinsam die beste Lösung finden.

Hier gelangen Sie zu unserem Reklamationsformular.

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Aufgebaute Ware bei einer Reklamation nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist


Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsrecht greift zunächst das Nacherfüllungsrecht.

Was bedeutet das?

Auch wenn ein Artikel bereits aufgebaut war, bedeutet dies nicht automatisch, dass er widerrufen oder zurückgegeben werden kann.

Bei einem Mangel haben wir als Händler zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass wir den Mangel zuerst beheben dürfen, zum Beispiel durch:

  • Austausch einzelner Teile
  • Ersatzlieferung
  • Reparatur
  • oder einen angemessenen Preisnachlass

Die Art der Nacherfüllung hängt vom jeweiligen Artikel und der Art des Mangels ab und wird von uns festgelegt. Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich sein oder nicht zum Erfolg führen, kann eine Rücksendung der Ware oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen.

Hier gelangen Sie zu unserem Reklamationsformular.

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