Nein, bitte verweigern Sie die Annahme nicht vorschnell nur wegen einer beschädigten Verpackung.
Eine beschädigte Umverpackung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Ware beschädigt ist. In vielen Fällen ist der Artikel im Inneren vollständig in Ordnung.
So gehen Sie richtig vor:
- Nehmen Sie die Lieferung zunächst an.
- Prüfen Sie die Verpackung bei Übergabe aufmerksam.
- Ist die Verpackung sichtbar beschädigt, lassen Sie dies bitte vom Zusteller vermerken (z. B. „Verpackung beschädigt angenommen“).
- Öffnen Sie die Sendung zeitnah und kontrollieren Sie die Ware sorgfältig.
Wann sollten Sie die Annahme verweigern?
Nur dann, wenn die Verpackung so stark beschädigt ist, dass offensichtlich von einem Schaden an der Ware auszugehen ist (z. B. offene Kartons, durchstoßene Verpackung, fehlende Teile).
Wichtig:
Sollten Sie nach dem Auspacken einen Schaden an der Ware feststellen, melden Sie diesen bitte umgehend schriftlich per E-Mail bei unserem Kundenservice via service@gartenfachmarkt24.de. Nennen Sie Ihre Bestellnummer (A2…) und senden Sie uns aussagekräftige Fotos der Ware und der Verpackung.
Unser Tipp:
Durch die Annahme mit Vermerk ermöglichen Sie uns eine schnelle und unkomplizierte Klärung mit dem Versanddienstleister. Eine vorschnelle Annahmeverweigerung kann den Prozess hingegen deutlich verzögern.
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