Was ist, wenn die Verpackung beschädigt ist, die Ware aber nicht?

Geändert am So, 8 Feb um 9:30 NACHMITTAGS

Ist nur die Verpackung beschädigt, die Ware selbst aber unversehrt, besteht in der Regel kein Problem.

Das bedeutet für Sie:

  • Eine beschädigte Umverpackung (z. B. Karton mit Dellen, Rissen oder Klebeband) ist für sich genommen kein Reklamationsgrund.
  • Solange der Artikel vollständig, funktionsfähig und unbeschädigt ist, können Sie ihn ganz normal nutzen.
  • Auch Ihr Widerrufsrecht bleibt davon unberührt, solange die Ware selbst nicht beschädigt wurde.

Wichtiger Hinweis:
Bitte prüfen Sie die Ware trotz beschädigter Verpackung immer sorgfältig. Manche Schäden zeigen sich erst beim Auspacken oder Aufbau.

Unser Tipp:
Falls Sie unsicher sind oder doch einen Schaden an der Ware feststellen, melden Sie sich bitte zeitnah per E-Mail bei unserem Kundenservice via service@gartenfachmarkt24.de. Nennen Sie Ihre Bestellnummer (A2…) und senden Sie uns zur Sicherheit gern Fotos der Verpackung und der Ware mit. So können wir den Fall schnell und zuverlässig prüfen.

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