Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt, dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge. Hier erklären wir Ihnen den Unterschied einfach und verständlich.
Gewährleistung (gesetzlich geregelt)
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt automatisch bei jedem Kauf.
- Sie beträgt für Verbraucher in der Regel 24 Monate ab Erhalt der Ware.
- Sie greift, wenn der Artikel bereits bei Lieferung mangelhaft war.
- In den ersten 12 Monaten wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand.
Wichtig:
Bei der Gewährleistung haben wir als Händler zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, wir dürfen den Mangel zuerst beheben, z. B. durch Reparatur, Austausch oder Ersatzteile. Die Art der Nacherfüllung hängt vom jeweiligen Artikel und der Art des Mangels ab und wird von uns festgelegt.
Garantie (freiwillige Leistung)
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, meist des Herstellers.
- Dauer und Umfang unterscheiden sich je nach Hersteller und Produkt.
- Sie kann sich z. B. nur auf bestimmte Bauteile beziehen.
- Die Garantiebedingungen werden vom Hersteller festgelegt.
Gut zu wissen:
Eine Garantie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein.
Eine Übersicht zu den Garantiebedingungen unserer Hersteller finden Sie hier: Garantiebedingungen unserer Hersteller
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